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Lerntherapeut/Lerntherapeutin

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung

Je nachdem, in welchem Bereich man tätig ist, kommen verschiedene Weiterbildungsangebote infrage, z.B.:

Qualifizierungslehrgänge (Auswahl)

Anpassungsweiterbildungen in KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung



Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Grundständiges Studium

Wer keinen Hochschulabschluss hat, kann - sofern er die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt - einen Bachelorabschluss anstreben, z.B.:

Weiterführendes Studium

Wer bereits über einen Bachelorabschluss verfügt und die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt, kann einen Masterabschluss anstreben, z.B.:

Studiengänge in KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung

Promotion/Habilitation

Für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule ist in der Regel eine Promotion erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation. Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft und im Bereich der Forschung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.



Existenzgründung

Lerntherapeuten und -therapeutinnen können sich z.B. mit einer eigenen lerntherapeutischen Praxis selbstständig machen oder freiberuflich tätig werden.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit:

durchstarten - Existenzgründung

Weiterbildungsmaßnahmen zum Thema Existenzgründung können den Übergang in die Selbstständigkeit unterstützen, z.B.:




 
Version 3.9.0  – PBS02X1A_PERM02_S02_KursNet_Finden  – Alle Angaben ohne Gewähr  –  ©  Bundesagentur für Arbeit
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