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Beschreibung der KURSNET-Datenbank — Hilfe
Gliederung der Bildungsbereiche
Teil A - Allgemeinbildung (2. Bildungsweg) und berufliche Grundbildung
Hierunter fallen (entsprechend der für das jeweilige Bundesland geltenden Regelungen) alle Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe I und II, die:
- zu einem Allgemeinbildungsabschluss und einer beruflichen Grundbildung führen, oder einen Allgemeinbildungsabschluss nach bzw. während beruflicher Tätigkeit oder Berufsausbildung vermitteln (z. B. Berufliche Gymnasien, Fachoberschulen, Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen),
- zu einem Allgemeinbildungsabschluss führen. und ein Internat/Wohnheim angeschlossen haben (z. B. Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und Gesamtschulen mit Unterbringungsmöglichkeiten) oder zu einem allgemeinbildenden Abschluss mit seltenen speziellen Zielsetzungen führen, z. B. Europäische Gymnasien,
- gleichzeitig einen Allgemeinbildungsabschluss und einen Berufsabschluss vermitteln (Doppelqualifikation),
- das Nachholen eines Allgemeinbildungsabschlusses ermöglichen (z. B. Abendgymnasien, Kollegs, Abendrealschulen, Volkshochschulen und andere Einrichtungen),
- Fernunterrichtseinrichtungen sind, ggf. mit Nahunterrichtsorten.
Hauptschulabschluss
z. B. Berufsbildungsreife, Berufsreife, Erweiterter Hauptschulabschluss, Qualifizierender Hauptschulabschluss. Hierzu gehören insbesondere:
- Hauptschulen mit Internat,
- Vorbereitungskurse an Volkshochschulen, Bildungswerken, sonstige Vorbereitungskurse,
- Nichtschülerprüfung, Fremdenprüfung, Externenprüfung usw.,
- Doppelqualifizierende Schuleinrichtungen.
Mittlerer Bildungsabschluss
z. B. Realschulabschluss, Fachoberschulreife, Sekundarabschluss I, Fachschulreife oder ähnliche Bildungsabschlüsse. Hierzu gehören insbesondere:
- Realschulen mit Internat,
- Abendrealschulen, Volkshochschulkurse,
- Berufsfachschulen (soweit der Mittlere Bildungsabschluss vermittelt wird),
- Berufsaufbauschulen,
- Wirtschaftsschulen (soweit auch der Mittlere Bildungsabschluss vermittelt wird),
- Pflegevorschulen (soweit auch der Mittlere Bildungsabschluss vermittelt wird, sonstige Pflegevorschulen ,
- Nichtschülerprüfung, Fremdenprüfung, Externenprüfung usw.,
- Doppelqualifizierende Schuleinrichtungen.
Fachhochschulreife
Hierzu gehören insbesondere:
- Fachoberschulen und ähnliche Einrichtungen,
- Höhere Handelsschulen (auch wenn ein zusätzliches Praktikum für die Fachhochschulreife notwendig ist),
- Berufskollegs (soweit Fachhochschulreife vermittelt wird),
- Telekolleg II mit Nahunterricht,
- Vorbereitungskurse an Volkshochschulen, Bildungswerken, sonstige Vorbereitungskurse,
- Nichtschülerprüfung, Fremdenprüfung, Externenprüfung usw.,
- Vorbereitung auf ein Studium an Kunstakademien, Fachhochschulen usw.,
- Fachhochschulzugangsprüfung (Begabtenprüfung),
- Zugang zu Fachhochschulen ohne schulische Fachhochschulzugangsberechtigung,
- Doppelqualifizierende Schuleinrichtungen.
Hochschulreife
Fachgebundene Hochschulreife
Hierzu gehören insbesondere:
- Abendgymnasien, Volkshochschulkurse (soweit fachgebundene Hochschulreife vermittelt wird),
- Berufsoberschulen,
- Technische Oberschulen,
- Vorbereitung zur Eignungsprüfung für das Studium an Pädagogischen Hochschulen, Kunstakademien,
- Nichtschülerprüfung, Fremdenprüfung, Externenprüfung usw.,
- Doppelqualifizierende Schuleinrichtungen.
Allgemeine Hochschulreife
Hierzu gehören insbesondere:
- Gymnasien mit Internat,
- Aufbaugymnasien mit Internat,
- Fachgymnasien, Berufliche Gymnasien (soweit Allgemeine Hochschulreife vermittelt wird),
- Kollegs bzw. Institute zur Erlangung der Hochschulreife,
- Abendgymnasien,
- Höhere Handelsschulen (soweit - ggf. in einem besonderen Zweig - die Hochschulreife vermittelt wird),
- Berufsoberschulen (soweit die Allgemeine Hochschulreife vermittelt wird),
- Technische Oberschulen (soweit die Allgemeine Hochschulreife vermittelt wird),
- Volkshochschulen und andere Einrichtungen, die spezielle Kurse zur Erlangung der Hochschulreife anbieten,
- Nichtschülerprüfung, Fremdenprüfung, Externenprüfung usw.,
- Vorbereitung auf ein Studium an Hochschulen, durch Ergänzungsprüfung, Eignungsprüfung, Begabtenprüfung usw.,
- Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung z. B. an Hochschulen, Musikhochschulen, Konservatorien usw.,
- Doppelqualifizierende Schuleinrichtungen.
Sonstige Bildungseinrichtungen
Sonstige Bildungseinrichtungen/Lehrgänge/Kurse im Bereich der Allgemeinbildung, der übergreifenden Berufsausbildung und der beruflichen Grundbildung, soweit keine zusätzlichen allgemeinbildenden Bildungsabschlüsse vermittelt werden. Hierzu gehören insbesondere:
- Berufsbildende Einrichtungen und Lehrgänge z. B.:
- Alle einjährigen und zweijährigen Berufsfachschulen (soweit der Mittlere Bildungsabschluss vermittelt wird (siehe b))
- Pflegevorschulen (soweit der Mittlere Bildungsabschluss vermittelt wird (siehe b)),
- Berufsgrundbildungsjahre/Berufsgrundschuljahre,
- Berufsvorbereitungsjahre o.ä.,
- Berufsförderungsjahre,
- Berufspraktisches Jahr,
- Sonstige Lehrgänge/Kurse im Bereich Allgemeinbildung, Berufsvorbereitung und der beruflichen Grundbildung (z.B. Grundausbildungslehrgänge, Förderungslehrgänge F1a für noch nicht berufsreife Schulentlassene usw.)
-
Allgemeinbildende Lehrgänge/Kurse z.B.:
- Sprach- und Integrationskurse für Ausländer(Innen), Aussiedler(innen), Asylberechtigte (einschließlich Kontingentflüchtlinge), berufs- und arbeitsspezifische Lehrgänge,
- Vorbereitungslehrgänge auf Umschulungen,
- Umschulungs-/ausbildungsvorbereitende kenntnis- und/oder arbeitserprobende Lehrgänge.
Hinweis: Nicht erfasst werden z. B.:
- Bildungseinrichtungen, die allgemeinbildende Abschlüsse vermitteln und keine der o.a. Kriterien erfüllen, d.h., ausschließlich dem "normalen" allgemeinbildenden Schulsystem zuzuordnen sind (z. B. Gymnasien, Realschulen, Gesamtschulen und Hauptschulen),
- der die betriebliche Berufsausbildung begleitende Berufsschulunterricht,
- das kooperative Berufsgrundschuljahr.
Teil B - Berufsausbildung einschließlich Umschulung (ohne betriebliche Ausbildungsstellen)
Hierunter werden folgende Berufsausbildungsmöglichkeiten (einschließlich doppelqualifizierender Einrichtungen) des Berufsausbildungssystems erfasst:
- Schulische Ausbildungsmöglichkeiten (in der für das jeweilige Bundesland geltenden Ausprägung)
Hierzu gehören insbesondere folgende Ausbildungsmöglichkeiten (einschließlich Umschulungen):
- Berufsfachschulen, Fachschulen, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vermitteln, soweit sie nicht zu einer vollständigen Berufsausbildung führen (siehe Teil A); Ausbildung von Technikern und zugehörigen Sonderfachkräften (siehe Teil CTS),
- Berufskollegs
- Fachakademien, sonstige Akademien (soweit diese eine erste Ausbildung vermitteln und nicht dem Hochschulbereich zugeordnet sind),
- Berufsakademien (es sind die Anschriften der schulischen oder lehrgangsmäßigen Ausbildungsstätten zu nennen),
- Lehranstalten, Lehrinstitute, Technika u.ä. (soweit in der Regel keine Berufsausbildung und/oder entsprechende [mehrjährige] Berufstätigkeit vorausgesetzt wird).
- Berufsausbildung-/Umschulungsmöglichkeiten in/durch:
- Bildungszentren und ähnliche Einrichtungen, Gemeinschaftslehrwerkstätten, Umschulungszentren, Berufsfortbildungswerke,
- Auftragsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit – laufende (sofern deren Wiederholung bei Bedarf vorgesehen ist) und, soweit möglich, geplante Auftragsmaßnahmen,
- Fernunterrichtseinrichtungen ggf. mit Nahunterrichtsorten
- sonstige Ausbildungseinrichtungen.
-
Lehrgänge zur Vorbereitung auf das Nachholen der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen gemäß § 40 (2) BBiG (IHK) und § 37 (2) HwO (HWK).
-
Zusätzliche beziehungsweise ergänzende Lehrgänge für Auszubildende/Umschüler(innen) in anerkannten Ausbildungsberufen z. B.:
-
Zusätzliche beziehungsweise ergänzende Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
Nicht erfasst werden die während der Ausbildung im Rahmen der Berufsausbildung nach BBiG durchgeführten überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge und der die betriebliche Berufsausbildung begleitende Berufsschulunterricht.
Teil C - Berufliche Weiterbildung nach Branchen bzw. Bildungsbereichen
Hierunter fallen:
- Alle schulischen/lehrgangsmäßigen und/oder überbetrieblichen Einrichtungen und Veranstaltungen, die der beruflichen Anpassung, Qualifizierung, Fortbildung und Spezialisierung dienen. Das gilt für Bildungsveranstaltungen (unabhängig von der Dauer) von/ als:
- Organisationen des Wirtschafts- und Arbeitslebens (z. B. Kammern, Gewerkschaften, Berufsverbände), sonstigen Einrichtungen, die sich mit der Weiterbildung befassen, einschließlich Volkshochschulen/Volksbildungswerke,
- Fachschulen, Akademien, Lehranstalten,
- Fachhochschulen, Hochschulen und sonstigen schulischen Einrichtungen,
- Auftragsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit,
- Fernunterrichtseinrichtungen ggf mit Nahunterrichtsorte
- sonstigen Fortbildungsanbietern.
- Kontaktstudienangebote (siehe auch Teil HC).
- Betriebliche Weiterbildungsmöglichkeiten, soweit sie für Außenstehende zugänglich und für die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit von Bedeutung sind.
Jeweils Adressen der Betriebe und der zugehörigen schulischen Bildungsstätte z.B. für:
- Pharmareferent(in),
- Substitutenanwärter(in) - Förderungsseminar.
- Traineeprogramme, Training-on-the-job-Programme u.ä.
Jeweils Adressen der Betriebe und der zugehörigen schulischen Bildungsstätte.
-
Anpassungsqualifizierung an anerkannte Ausbildungsberufe z. B.:
- Speditionskaufmann/Speditionskauffrau - Anpassungsqualifizierung,
- Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel - Anpassungsqualifizierung
- (Ausbildung und Umschulung siehe Teil B).
- Übungswerkstätten, Übungsfirmen, Informations-, Motivationsveranstaltungen für Arbeitslose u.ä. z.B.:
Teil CBF - Betriebswirte, Fachwirte, Fachkaufleute
Hierunter fallen:
-
Weiterbildungen, die auf die Ablegung der Prüfung als Betriebswirt(in) ausgerichtet sind (soweit keine Hochschulausbildung) z.B.:
- Betriebswirt(in) (staatlich geprüft) - Fachrichtung/Schwerpunkt ...
- Betriebswirt(in) des Handwerks,
- Betriebswirt(in) (VWA) (Weiterbildung)
- Betriebswirt(in) (VWA) (Ausbildung) (siehe Teil B)
- Praktische(r) Betriebswirt(in).
- Weiterbildungen, die auf die Ablegung der Prüfung als Fachwirt(in) ausgerichtet sind, z.B.:
- Industriefachwirt(in),
- Handelsfachwirt(in),
- Versicherungsfachwirt(in).
- Weiterbildungen, die auf die Ablegung der Prüfung als Fachkaufmann/-frau ausgerichtet sind z. B.:
- Personalfachkaufmann/-frau,
- Technische(r) Fachkaufmann/-frau.
Nicht hier, sondern im Teil B. werden die Sonderausbildungsgänge für Abiturient(en/innen) erfasst, die mit gleicher Bildungszielbezeichnung wie im Teil CBF benannt werden.
Teil CM - Meister
Hierunter fallen:
-
Lehrgänge, die auf die Ablegung der Prüfung als Handwerksmeister(in) ausgerichtet sind.
-
Lehrgänge, die auf die Ablegung der Prüfung als Industriemeister(in) ausgerichtet sind,
-
Lehrgänge, die zu Meisterprüfungen in anderen als den oben genannten Berufsbereichen führen, wie z.B. Meisterprüfungen im Bereich
- des Öffentlichen Dienstes,
- der Landwirtschaft (Winzermeister(in), Meister(in) - Ländliche Hauswirtschaft u.ä.),
- des Seeverkehrs (Schiffsbetriebsmeister(in) u.ä.).
- Sonstige Meisterlehrgänge.
Teil CTS - Techniker und zugehörige Sonderfachkräfte
Hierunter fallen:
-
Bildungsgänge, die zum Abschluss als Techniker(in) und entsprechende Sonderfachkräfte mit staatlicher Abschlussprüfung an einer Fachschule führen (z. B. Maschinenbautechniker(in), sowie entsprechende Sonderfachkräfte mit staatlicher Abschlussprüfung an einer Fachschule mit unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen, z.B. Gestalter(in) (staatlich geprüft), Landwirt(in) (staatlich geprüft), Kapitän(in) AN bzw. AK oder AM, Hauswirtschaftliche(r) Betriebsleiter(in), Wirtschafter(in) (staatlich geprüft)).
Weiterbildungslehrgänge für Techniker(innen) werden unter den entsprechenden Weiterbildungsbereichen des Teiles C erfasst, auch wenn die Bildungszielbezeichnung z. B. auf "-techniker(in)" endet (wie Schweißtechniker(in), REFA-Techniker(in) u.ä.).
Teil J - Bildungsmaßnahmen in Justizvollzugsanstalten
Hierunter fallen:
-
Maßnahmen der Allgemeinbildung (2. Bildungsweg), der beruflichen Grundbildung, Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung Straffälliger in Justizvollzugsanstalten sowie Maßnahmen, die der beruflichen (Wieder-)Eingliederung Straffälliger dienen (entsprechend den Teilen A, B, C).
Teil H - Hochschulen
- HA - Studiengänge
Hierunter fallen:
-
Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen, Universitäten, Gesamthochschulen, Medizinischen Hochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Philosophisch-Theologischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen, sonstigen Hochschulen wie Hochschulen für Fernsehen und Film, Wirtschaft und Politik.
(Berufsakademien sind im Teil B dokumentiert).
- HC - Weiterführende Studienangebote
Hierunter fallen:
-
Weiterführende Studienangebote an Hochschulen wie postgraduale Aufbau-, Ergänzungs-, Zusatz- und Weiterbildungsstudienangebote, die in der Regel einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraussetzen sowie studienbegleitende Zusatzstudienangebote.
Kurse und punktuelle Einzelveranstaltungen der Fortbildung an Hochschulen sowie Kontaktstudienangebote, die den Kriterien eines weiterführenden Studienangebotes nicht entsprechen, sind dem Teil C zuzuordnen.
Teil REHA - Ausbildung, Fortbildung und Umschulung behinderter Menschen
Aufgenommen werden alle Bildungsmaßnahmen für behinderte Menschen sowie Maßnahmen für behinderte Menschen und nichtbehinderte Menschen, sofern besondere Hilfen zur Verfügung stehen.
- RA - Allgemeinbildung
Hierunter fallen:
- Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe I und II, die
- zu einem Allgemeinbildungsabschluss führen (auch im Anschluss an eine berufliche Tätigkeit),
- neben einem Allgemeinbildungsabschluss zu einer beruflichen Grundbildung oder einem Berufsabschluss (Doppelqualifikation) führen, z. B. Fachoberschulen, Berufsfachschulen,
- Sonderschulen ohne Abschluss, z. B. Sonderschulen für geistig behinderte Menschen,
- Berufsvorbereitende Maßnahmen an Schulen ohne Allgemeinbildungsabschluss
- RV - Vorbereitende Maßnahmen
Hierunter fallen:
- Maßnahmen der Berufsfindung,
- Maßnahmen der Arbeitserprobung,
- Rehabilitationsvorbereitungslehrgänge,
- Vorbereitungslehrgänge/Informationsseminare,
- Lehrgänge zur Grundrehabilitation von Blinden , und Taubblinden,
- Sonstige berufsvorbereitende Maßnahmen (Förderungslehrgänge für die Zielgruppen 1b, 2 und 3),
- Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen.
- RB - Ausbildung, Umschulung
Hierunter fallen:
- Alle Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung (auch Ausbildungsangebote der Berufsschulen im Rahmen des dualen Systems) und Umschulung.
- RC - Berufliche Weiterbildung
Hierunter fallen:
- Lehrgänge zur Anpassung der beruflichen Fähigkeiten/Fertigkeiten an die Behinderung,
- Weiterbildungslehrgänge, die in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen und Zusatzkenntnisse im erlernten Beruf vermitteln.
- RBF - Betriebswirte, Fachwirte, Fachkaufleute
Hierunter fallen:
- Weiterbildungen, die auf die Ablegung der Prüfung als Betriebswirt(in) ausgerichtet sind,
- Weiterbildungen, die auf die Ablegung der Prüfung als Fachkaufmann/-frau ausgerichtet sind,
- Weiterbildungen, die auf die Ablegung der Prüfung als Fachwirt(in) ausgerichtet sind.
- RM - Meister
Hierunter fallen:
- Lehrgänge, die auf die Ablegung der Prüfung als Handwerksmeister(in) ausgerichtet sind,
- Lehrgänge, die auf die Ablegung der Prüfung als Industriemeister(in) ausgerichtet sind,
- Lehrgänge, die zu Meisterprüfungen in anderen als den oben genannten Berufsbereichen führen, wie z. B. Meisterprüfungen im Bereich des Öffentlichen Dienstes.
- RT - Techniker und zugehörige Sonderfachkräfte
Hierunter fallen:
- Bildungsgänge, die zum/zur Techniker(in) mit einer staatlichen Abschlussprüfung führen, z. B. Maschinenbautechniker(in),
- Weiterbildung zu Sonderfachkräften (z. B. Gestalter(in), staatl. gepr.).
- RH - Studiengänge an Hochschulen
Hierunter fallen:
- Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen mit besonderen Hilfen,
- Studiengänge an Fachhochschulen mit besonderen Hilfen.
- RE - Einrichtungen - generelle Informationen
Hierunter fallen:
- Informationen über Unterkunft und Verpflegung, begleitende Dienste, Freizeitmöglichkeiten, geographische Lage, Gesamtkapazität und über Aufnahmemöglichkeiten nach Behinderungsart bzw. behinderungsbezogene Einschränkungen sowie Überblick über die Bildungsangebote.