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Beschreibung der KURSNET-Datenbank — Hilfe


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Gliederung der Bildungsbereiche


Teil A - Allgemeinbildung (2. Bildungsweg) und berufliche Grundbildung

Hierunter fallen (entsprechend der für das jeweilige Bundesland geltenden Regelungen) alle Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe I und II, die:

Hauptschulabschluss

z. B. Berufsbildungsreife, Berufsreife, Erweiterter Hauptschulabschluss, Qualifizierender Hauptschulabschluss. Hierzu gehören insbesondere:

Mittlerer Bildungsabschluss

z. B. Realschulabschluss, Fachoberschulreife, Sekundarabschluss I, Fachschulreife oder ähnliche Bildungsabschlüsse. Hierzu gehören insbesondere:

Fachhochschulreife

Hierzu gehören insbesondere:

Hochschulreife

Fachgebundene Hochschulreife

Hierzu gehören insbesondere:

Allgemeine Hochschulreife

Hierzu gehören insbesondere:

Sonstige Bildungseinrichtungen

Sonstige Bildungseinrichtungen/Lehrgänge/Kurse im Bereich der Allgemeinbildung, der übergreifenden Berufsausbildung und der beruflichen Grundbildung, soweit keine zusätzlichen allgemeinbildenden Bildungsabschlüsse vermittelt werden. Hierzu gehören insbesondere:

Hinweis: Nicht erfasst werden z. B.:


Teil B - Berufsausbildung einschließlich Umschulung (ohne betriebliche Ausbildungsstellen)

Hierunter werden folgende Berufsausbildungsmöglichkeiten (einschließlich doppelqualifizierender Einrichtungen) des Berufsausbildungssystems erfasst:

Nicht erfasst werden die während der Ausbildung im Rahmen der Berufsausbildung nach BBiG durchgeführten überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge und der die betriebliche Berufsausbildung begleitende Berufsschulunterricht.


Teil C - Berufliche Weiterbildung nach Branchen bzw. Bildungsbereichen

Hierunter fallen:


Teil CBF - Betriebswirte, Fachwirte, Fachkaufleute

Hierunter fallen:

Nicht hier, sondern im Teil B. werden die Sonderausbildungsgänge für Abiturient(en/innen) erfasst, die mit gleicher Bildungszielbezeichnung wie im Teil CBF benannt werden.


Teil CM - Meister

Hierunter fallen:



Teil CTS - Techniker und zugehörige Sonderfachkräfte

Hierunter fallen:

Weiterbildungslehrgänge für Techniker(innen) werden unter den entsprechenden Weiterbildungsbereichen des Teiles C erfasst, auch wenn die Bildungszielbezeichnung z. B. auf "-techniker(in)" endet (wie Schweißtechniker(in), REFA-Techniker(in) u.ä.).


Teil J - Bildungsmaßnahmen in Justizvollzugsanstalten

Hierunter fallen:



Teil H - Hochschulen

Kurse und punktuelle Einzelveranstaltungen der Fortbildung an Hochschulen sowie Kontaktstudienangebote, die den Kriterien eines weiterführenden Studienangebotes nicht entsprechen, sind dem Teil C zuzuordnen.


Teil REHA - Ausbildung, Fortbildung und Umschulung behinderter Menschen

Aufgenommen werden alle Bildungsmaßnahmen für behinderte Menschen sowie Maßnahmen für behinderte Menschen und nichtbehinderte Menschen, sofern besondere Hilfen zur Verfügung stehen.



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