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Bildungsangebote einfach finden |
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Beschreibung der KURSNET-Datenbank —
Hilfe
Aufnahmegrundsätze für Bildungsanbieter
Es wird eine lückenlose Erfassung aller beruflichen Aus- und Weiterbildungsangebote
in der Bundesrepublik Deutschland und, soweit Bildungsangebote auch für deutsche
Ratsuchende relevant sind, auch aus dem europäischen Raum, angestrebt.
Folgende Kriterien müssen für eine Aufnahme in KURSNET erfüllt sein:
- Berufsbezug
- Ein Kurs muss dem Teilnehmer für seinen Beruf bzw. Tätigkeit oder neu zu ergreifenden
Beruf relevante Inhalte vermitteln. Kurse mit anderen Inhalten oder mit Zielgruppen, die
die Ausübung eines Berufes ausschließen (Senioren, Kinder, Ehrenamtliche usw.) dürfen
nicht aufgenommen werden. Der Berufsbezug eines Kurses erschließt sich aus seinem Namen,
seinen Inhalten und seiner Zielgruppe.
- Freier Zugang
- Jeder Kurs in der Datenbank muss frei zugänglich sein. Der freie Zugang liegt vor, wenn
die Teilnehmer sich selbst für einen Kurs anmelden können. Das Angebot, Inhouse-Seminare
durchzuführen, wird als frei zugänglicher Kurs aufgenommen.
- Mindestdauer 4 Unterrichtsstunden
- Jeder Kurs in der Datenbank muss eine Mindestdauer von 4 Stunden haben. Kurse mit einer
kürzeren Dauer werden nicht aufgenommen.
Es ist für die Aufnahme unerheblich, ob:
- eine Aus- oder Weiterbildung staatlich anerkannt ist oder nicht,
- die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme nach dem SGB III oder auf andere Weise
gefördert werden kann bzw.
- die betreffende Bildungsmaßnahme hinsichtlich, ihrer finanziellen Förderungsfähigkeit
überprüft ist,
- Internate oder andere Wohn- und Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind,
- die Bildungsmöglichkeit in Vollzeit, Teilzeit, als Wochenendveranstaltung,
Fernunterricht, Vollstudium, Teilstudium, Fernstudium oder in Kombination dieser
Unterrichtsformen durchgeführt wird,
- Einschränkungen in Bezug auf die jeweils in Frage kommenden Personenkreise bestehen, z.
B. Absolvent(en/innen) bestimmter Studiengänge, Ausländer(innen), Umschüler(innen),
sonstige beruflich Wiedereinzugliedernde u. ä.,
- die Bildungsmaßnahme oder der Bildungsanbieter ein Qualitätssiegel o. ä. besitzt oder
z. B. nach ISO 9000 ff zertifiziert wurde.
Nicht aufgenommen werden:
- Politische Lehrgänge
- Gewerkschaftliche Lehrgänge (Inhalt: Arbeit der Gewerkschaft)
- Interne kirchliche Lehrgänge
- Weltanschauliche Lehrgänge
- Einzelvorträge (z. B. an Hochschulen, Volkshochschulen)
- Treffpunkte
- Videos
- Hörbücher
- grundsätzlich Ausbildungen innerhalb des dualen Systems (Ausbildung in Betrieb und
Berufsschule)
- Sprachreisen eines Veranstalters, der selbst keine Sprachkurse durchführt
- Alphabetisierungskurse für Deutsche
- Führerschein Klasse B
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bildungsmöglichkeiten, die jeweils nur
bei Bedarf oder ausreichender Bewerberzahl stattfinden, ebenfalls in KURSNET einbezogen
werden. KURSNET bildet damit das Angebot an beruflichen Bildungsveranstaltungen ab
(und nicht die Nachfrage!)
Sollten Sie Fragen bezüglich der Aufnahme Ihrer Veranstaltung haben, wenden Sie sich bitte an BA-KURSNET@arbeitsagentur.de, ausführliche Adresse unter Kontakt.