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Informationen für Bildungsgutscheininhaber

zugelassene Maßnahmen nach § 85 SGB III

Eine Zulassung nach § 85 SGB III bedeutet, dass bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Inhaber von Bildungsgutscheinen der Agenturen für Arbeit grundsätzlich gefördert werden können.

Die Suche nach diesen Bildungsmaßnahmen ist in KURSNET möglich. Dabei kann nach

unterschieden werden

Auch die direkte Suche nach der bei der Zulassung einer Bildungsmaßnahme vergebenen "Maßnahmenummer" ist möglich. Wählen Sie dazu den Suchbildschirm Erweiterte Suche. Dort können Sie die Maßnahmenummer in das dafür vorgesehene Suchfeld direkt eintragen.

Zugelassene bzw. zur Zulassung beantragte Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich bis zu 4 Wochen nach deren Beginn angezeigt. Sollte jedoch aufgrund eines modularen Aufbaus der Veranstaltung eine Teilnahme auch während der Gesamtlaufzeit möglich sein, bleiben diese in KURSNET bis zum Ende der Maßnahme erhalten.

Sie können sich diese Veranstaltungen, bei denen eine Teilnahme auch nach ausgewiesenem Beginn möglich ist, gezielt aufrufen. Kennzeichnen Sie dazu im Suchbildschirm "Erweiterte Suche" das Feld "Individ. Einstieg" möglich.

Alle zu diesen Maßnahmen veröffentlichten Informationen beruhen wie bei sämtlichen Veranstaltungen in KURSNET ausschließlich auf den Angaben der Anbieter. Da sich kurzfristige Änderungen ergeben können, empfehlen wir Kontaktaufnahme zu dem jeweiligen Veranstalter.

Nähere Informationen zu Bildungsgutscheinen.


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Arbeitsagentur