Wenn Sie Ihre Daten über die XML-Upload-Schnittstelle einpflegen und u.a. preisverhandelte Bildungsangebote im Systematikteil "R" haben, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:
Die Datensätze im Bereich der beruflichen Rehabilitation enthalten neue Informationsfelder, die im open-Qcat-Schema nicht enthalten sind. So können die gelieferten Kataloge z.B. keine Angaben über Kostensätze zu den Maßnahmen enthalten.
Diese Abrechnungsdaten müssen von Ihnen immer über die Online-Eingabe nachgetragen werden. Für die beiden Lieferformen bedeutet dies:
Differenzkatalog
Die Eingabe und Speicherung von Abrechnungsdaten verlangt zwingend die Lieferung eines Differenzkatalogs. Sollten Sie diese Möglichkeit der Lieferung bereits nutzen, können Sie ihre Differenzkataloge (ohne Abrechnungsdaten) jederzeit übertragen. Die Abrechnungsdaten müssen über die Online-Eingabe nachgetragen werden. Hierzu müssen Sie das gewählte Bearbeitungsverfahren (XML-Upload) nicht ändern, sondern sich einfach nur online in Ihren Accout einloggen. Weitere Informationen zur Online-Eingabe der Abrechnungsdaten finden Sie in der betreffenden Hilfeseite in „KURSNET – Bildung einfach anbieten“.
Gesamtkatalog
Sollten Sie Ihre Datensätze über XML-Uplaod als Gesamtkatalog liefern, so dürfen Ihre Maßnahmen keine Abrechnungsdaten mehr enthalten. Wenn Sie künftig Abrechnungsdaten online einpflegen sollten, werden die Gesamtkataloge nicht mehr angenommen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr internes EDV-System und die XML-Übertragung auf die Lieferung eines Differenzkatalog umzustellen.
Alternative Vorgehensweise – Empfehlung
Bieten Sie sowohl Bildungsangebote im Systematikteil R als auch unter anderen Systematiken an, wäre die Anlage eines zweiten getrennten Accounts zu empfehlen, unter dem nur die Maßnahmen im Bereich „Berufliche Rehabilitation“ aufgenommen und gepflegt werden. Für diesen Account könnten Sie als Eingabeverfahren dann „Online-Eingabe“ wählen.
Maßnahmenummer: Pflichtangabe im Bereich „Berufliche Rehabilitation“
Die Eingabe der Maßnahmenummer ist Pflicht in allen Bildungsveranstaltungen, die dem Bereich: „Berufliche Rehabilitation“ (R-Teil) zugeordnet sind und mit der Bundesagentur für Arbeit abgerechnet werden (sog. preisverhandelte Bildungsangebote). Die Maßnahmenummer wird für die Abrechnung der Lehrgangskosten zwischen der jeweiligen Agentur für Arbeit und dem Bildungsanbieter benötigt.