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Algesiologe/Algesiologin
Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung ist unabdingbar, um das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in Bereichen wie Ärztliche Fachfortbildung, Physiotherapie, Naturheilkunde, Gesundheitsmanagement). Für Algesiologen bzw. Algesiologinnen sind Weiterbildungen zur fachbezogenen beruflichen Anpassung gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere Informationen in BERUFENET
Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Ein weiterführendes Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Masterabschluss im Studienfach Gesundheitsmanagement, -ökonomie oder Komplementärmedizin).
Eine Promotion ist i.d.R. erforderlich, um eine gehobene Position in Kliniken zu erlangen oder eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule einzuschlagen. Sie erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.
Eine Habilitation benötigt man i.d.R. für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin.
Weitere Informationen in BERUFENET
Existenzgründung
Algesiologen und Algesiologinnen können sich z.B. mit einer eigenen Praxis oder Privatklinik selbstständig machen, ggf. auch als Teilhaber/innen.