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Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung
Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Personalwesen, Betriebswirtschaftslehre).
Weitere Informationen in BERUFENET
Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Betriebswirtschaftslehre, Business Administration oder Handwerksmanagement).
Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach der Handwerksordnung auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:
Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Weitere Informationen in BERUFENET
Existenzgründung
Betriebswirte und Betriebswirtinnen nach der Handwerksordnung können sich z.B. mit einem eigenen Herstellungs-, Dienstleistungs- oder Handelsbetrieb in ihrer Branche selbstständig machen. Voraussetzung für die Selbstständigkeit in einem zulassungspflichtigen Handwerk ist die Eintragung in die Handwerksrolle.
Informationen zur Existenzgründung z.B. durch
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Bundesverband Betriebswirte des Handwerks -
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) -
Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V.