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Facharzt/Fachärztin Fachrichtung Plastische und Ästhetische Chirurgie
Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung ist unabdingbar, um das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in Bereichen wie Chirurgie, Medizintechnik, Strahlenschutz oder Gesundheitsmanagement). Für Ärzte und Ärztinnen sind Weiterbildungen zur fachbezogenen beruflichen Anpassung gesetzlich vorgeschrieben.
Durch eine Zusatz-Weiterbildung kann man sich spezialisieren und weitere Qualifikationen erwerben, die zum Tragen einer Zusatzbezeichnung berechtigen, z.B. Ärztliches Qualitätsmanagement, Intensivmedizin, Notfallmedizin.
Weitere Informationen:
(Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) 2018 in der Fassung vom 16.11.2018
Internet
Darüber hinaus kann sich der Trend, Online-Video-Sprechstunden z.B. im Bereich der Nachsorge durchzuführen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Fachärzte und Fachärztinnen für Plastische und Ästhetische Chirurgie entwickeln. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz v.a. in der Diagnostik kann ebenfalls Weiterbildungspotenzial bieten.
Weitere Informationen in BERUFENET
Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Ein weiterführendes Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Masterabschluss im Studienfach Gesundheitsmanagement, -ökonomie oder Gesundheitswissenschaft, Public Health).
Eine Promotion ist i.d.R. erforderlich, um eine gehobene Position in einer Klinik zu erlangen oder eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule einzuschlagen. Sie erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.
Eine Habilitation benötigt man i.d.R. für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin. Sie wird ggf. auch in Kliniken für Positionen wie Chefarzt/-ärztin erwartet.
Weitere Informationen in BERUFENET
Existenzgründung
Fachärzte und -ärztinnen für plastische und ästhetische Chirurgie können sich z.B. mit einer eigenen Praxis oder Privatklinik niederlassen, ggf. auch als Teilhaber/innen.