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Jurist/Juristin - Sozialrecht
Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Sozial- und Arbeitsrecht, öffentliche Verwaltung, Mediation).
Darüber hinaus kann sich der Trend, Künstliche Intelligenz z.B. zur Untersuchung und Auswertung juristischer Texte einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Juristen und Juristinnen für Sozialrecht entwickeln.
Weitere Informationen in BERUFENET
Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Weitere Berufs- und Karrierechancen eröffnen sich durch ein weiterführendes Studium, z.B. im Studienfach Öffentliches Recht oder Wirtschaftsrecht.
Eine Promotion ist in der Regel für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule erforderlich, für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin benötigt man in der Regel eine Habilitation. Die Promotion erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.
Weitere Informationen in BERUFENET
Existenzgründung
Sozialjuristen und -juristinnen können sich z.B. mit einer Beratung für Privatpersonen, Unternehmen oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung selbstständig machen. Die Gründung oder Übernahme einer Kanzlei als Rechtsanwalt bzw. -anwältin ist jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung möglich.