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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung ist unabdingbar, um das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in Bereichen wie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie, Verhaltensorientierte Therapien, Familienberatung, Supervision). Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. -therapeutinnen sind Weiterbildungen zur fachbezogenen beruflichen Anpassung gesetzlich vorgeschrieben.
Durch eine Zusatz-Weiterbildung kann man sich spezialisieren und weitere Qualifikationen erwerben, die zum Tragen einer Zusatzbezeichnung berechtigen, z.B. Gesprächspsychotherapie, Klinische Neuropsychologie, Systemische Therapie.
Weitere Informationen:
Muster-Weiterbildungsordnung für die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Fassung der Beschlüsse des 8. Deutschen Psychotherapeutentages in Frankfurt am Main am 13.05.2006, geändert mit den Beschlüssen des 33. Deutschen Psychotherapeutentages am 17.11.2018
Internet
Weitere Informationen in BERUFENET
Existenzgründung
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. -therapeutinnen können sich z.B. mit einer eigenen Praxis selbstständig machen.