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Qualitätsbeauftragter/Qualitätsbeauftragte im Gesundheits- und Sozialwesen
Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Qualitätsmanagement, Gesundheitsmanagement, Medizinische Dokumentation oder Projektmanagement).
Weitere Informationen in BERUFENET
Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen oder eine Weiterbildung als Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen).
Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Gesundheitsmanagement, -ökonomie oder Sozialmanagement).
Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Qualitätsbeauftragte im Gesundheits- und Sozialwesen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:
Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Weitere Informationen in BERUFENET
Existenzgründung
Qualitätsbeauftragte im Gesundheits- und Sozialwesen können sich z.B. mit der Gründung eines eigenen Beratungsbüros selbstständig machen.