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Raumausstatter/Raumausstatterin
Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Raumgestaltung und Raumausstattung, Polsterei, Bodenlegerei, Beleuchtungstechnik).
Weitere Informationen in BERUFENET
Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Raumausstattermeister/in oder eine Weiterbildung als Gestalter/in der Fachrichtung Farbtechnik und Raumgestaltung).
Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Innenarchitektur).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:
Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Weitere Informationen in BERUFENET
Existenzgründung
Raumausstatter/innen können sich z.B. mit einem Betrieb im Raumausstatter-Handwerk selbstständig machen. Sie können ein Raumausstattungsatelier bzw. einen auf Teilbereiche der Raumausstattung spezialisierten Betrieb übernehmen oder neu gründen. Berufserfahrung oder eine Weiterbildung z.B. als Raumausstattermeister/in kann hierfür die Qualifikationsgrundlage bilden, ist aber nicht Bedingung: Das Raumausstatter-Handwerk ist ein zulassungsfreies Handwerk, in dem man sich ohne Meisterprüfung und Berufserfahrung selbstständig machen kann.
Informationen zur Existenzgründung z.B. durch