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Sozialtherapeut/Sozialtherapeutin
Weiterbildung (berufliche Anpassung)
Anpassungsweiterbildung ist unabdingbar, um das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in Bereichen wie Psychologie, Psychotherapie, Soziale Beratungsarbeit, Supervision).
Weitere Informationen in BERUFENET
Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)
Ein weiterführendes Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Masterabschluss im Studienfach Psychosoziale Beratung und Therapie oder Gesundheits-, Rehabilitationspsychologie).
Eine Promotion ist i.d.R. erforderlich, um eine gehobene Position in Kliniken zu erlangen oder eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule einzuschlagen. Sie erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.
Eine Habilitation benötigt man i.d.R. für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin.
Weitere Informationen in BERUFENET
Existenzgründung
Sozialtherapeuten und -therapeutinnen können sich - abhängig von der beruflichen Vorbildung - z.B. mit einer eigenen sozialtherapeutischen oder psychosozialen Praxis selbstständig machen.