Veranstaltungstitel
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) Reha
Veranstaltungsinformationen
Bildungsart | Berufliche Grundqualifikation |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung, ggf. Zeugnis für Qualifizierungsbausteine (§§ 68 ff. BBiG, BAVBVO) |
Unterrichtsform | Vor-Ort-Vollzeit |
Schulart | vergleichbare Rehabilitationseinrichtung (R) |
Veranstaltungsort
Jugendsiedlung Traunreut gGmbH |
Adalbert-Stifter-Str. 29 |
Postfach 1180 |
83301 Traunreut |
Bayern |

Telefon: | 08669 / 8534000 |
Telefax: | 08669 / 8534050 |
Internet: | http:/ |
E-Mail: | Jugendsiedlung-Traunreut@ |
Dauer und Termine
Beginn der Veranstaltung | 01.09.2020 |
Ende der Veranstaltung | 30.07.2021 |
individueller Einstieg | Ja |
Bildungsanbieter
Jugendsiedlung Traunreut gGmbH |
Waginger Straße 8 |
Postfach: 1180 |
83301 Traunreut |
Bayern |
Telefon: | 08669 / 8534000 |
Telefax: | 08669 / 8534050 |
Internet: | http:/ |
E-Mail: | ausbildung@ |
Sonstiges
Teilnehmeranzahl: | bis 25 |
Zusatzqualifikation: | Der Erwerb des Hauptschulabschlusses ist möglich. |
Zugang
Zugang: | Unabhängig von vorausgegangener Schulbildung |
Zielgruppe: | Rehabilitand(en/innen) |
Inhalte
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen dienen die Verbesserung der beruflichen Handlungsfähigkeit sowie eine Erhöhung der Eingliederungschancen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit. Sie umfassen berufsübergreifende Grundqualifikationen oder Teile einer Berufsausbildung und bereiten damit gezielt auf eine Berufsausbildung vor.
Das Konzept beinhaltet auf den Einzelfall zugeschnittene Qualifizierungsebenen:
1. Eignungsanalyse (Verweildauer bis zu 2, max. 3 Wochen):
In der Eignungsanalyse/Eingangsdiagnostik werden die schulischen Kenntnisse sowie die sozialen und personalen Fähigkeiten der Jugendlichen erfasst sowie persönliches Verhalten beobachtet. Jugendliche, die noch über keine beruflichen Erfahrungen verfügen, wird die Gelegenheit gegeben, sich in max. 3 Berufsfeldern zu erproben.
2. Grundstufe (Verweildauer im Grundsatz 6 Monate):
Das Kernelement der Grundstufe ist die Berufsorientierung/Berufswahl. Darüber hinaus können folgende Förder- und Qualifizierungssequenzen durchgeführt werden:
- allgemeiner Grundlagenbereich
- berufliche Grundfertigkeiten
- Sprachförderung
- Bewerbungstraining
3. Förderstufe (Verweildauer max. 5 Monate):
Das Kernelement der Förderstufe ist die Förderung der beruflichen Grundfertigkeiten. Darüber hinaus können folgende Förder- und Qualifizierungssequenzen durchgeführt werden:
- allgemeiner Grundlagenbereich
- Sprachförderung
- Bewerbungstraining
4. Übergangsqualifizierung (Verweildauer individuell nach dem Qualifizierungsbedarf des einzelnen Jugendlichen):
Das Kernelement der Übergangsqualifizierung ist die betriebsnahe Vermittlung von berufs- und betriebsorientierten Qualifikationen. In diesem Zusammenhang können nachfolgend aufgeführte Förder- und Qualifizierungssequenzen durchgeführt werden:
- berufliche Grundfertigkeiten
- betriebliche Qualifizierung
- arbeitsplatzbezogene Einarbeitung
Diese können ergänzt werden um
- allgemeiner Grundlagenbereich (soweit Teilnehmer(innen) parallel die Erlangung des Hauptschulabschlusses als Ziel haben)
- Bewerbungstraining
5. Stabilisierungsstufe für junge Menschen mit Behinderungen, denen die Aufnahme einer Ausbildung gelungen ist (Verweildauer max. 3 Monate):
- individuelle Begleitung in Belastungssituationen und ergänzende Maßnahmen zur Stabilisierung der Persönlichkeit und des Umgangs mit der Behinderung, z. B. Sicherung des Lerntransfers in die betriebliche Realität
- Beratung des/der Auszubildenden zur individuellen Ausgestaltung des Ausbildungsplatzes und -umfeldes, z. B. Einsatz von technischen Hilfsmitteln
Zentrales Element im Bereich der beruflichen Grundfertigkeiten sind Qualifizierungsbausteine, die sich inhaltlich an Ausbildungsordnungen und Ausbildungsrahmenplänen orientieren sollen. Eine Bildungsbegleitung zur Sicherung und Dokumentation des Eingliederungserfolges sowie eine sozialpädagogische Betreuung sind Teile der Maßnahme.
Nach Absolvieren einer Ebene wird überprüft, in welcher Ebene der/die Teilnehmer(in) die Maßnahme fortsetzen kann. Eine vorzeitige Beendigung zur Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit ist jederzeit möglich.
Die max. Förderungsdauer beträgt insgesamt 11 Monate. Bei jungen Menschen, die ausschließlich das Ziel der Arbeitsaufnahme haben, 18 Monate.
Behinderung
- Lernbehinderung
Veröffentlichungsinformationen
Aktualisiert am: 05.05.2020 | Veranstaltungs-ID: 97880090 | Bildungsanbieter-ID: 6448 |