Veranstaltungstitel
Allgemeiner Integrationskurs (Module 1 bis 7, Vormittagskurs)
Veranstaltungsinformationen
Bildungsart | Integrationssprachkurse (BAMF) |
Abschluss | Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses (Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" und Test "Leben in Deutschland") erhält der Teilnehmer durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs". War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests. |
Unterrichtsform | Vor-Ort-Vollzeit |
Schulart | Keine Zuordnung möglich |
Veranstaltungsort
vhs-Zentrum |
Burghauser Str. 77 |
84503 Altötting |
Bayern |

Telefon: | 08671 / 12077 |
Telefax: | 08671 / 84240 |
E-Mail: | vhs.alt-neuoetting@ |
Kosten/Gebühren/Förderung
Gesamtkosten: | 1.365,00 EUR |
Kosten-Bemerkungen: | Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert den Integrationskurs. Deshalb wird von Personen, die nach dem Zuwanderungsgesetz berechtigt (alle EU-Bürger) oder von der Ausländerbehörde oder vom Jobcenter verpflichtet sind, einen Integrationskurs zu besuchen, nur eine Kursgebühr von 1,95 € pro Unterrichtsstunde (1365,00 € für den gesamten Kurs bzw. 195 € pro Modul) erhoben. Bei erfolgreicher Teilnahme innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung werden vom BAMF auf Antrag 50 % der Kursgebühr zurückbezahlt. Bei Bezug von Sozialhilfe (SBG XII) und Arbeitslosengeld II (SBG II) ist der Kurs kostenfrei, wenn vor Kursbeginn ein Antrag auf Kostenbefreiung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt wird. Für Spätaussiedler (geregelt durch das Bundesvertriebenengesetz) ist der Kursbesuch ebenfalls kostenfrei. |
Integrationskurse (BAMF-Förderung): | förderbar |
Sonstige Förderung: | Der Integrationskurs wird aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Sie können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlichen zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen. |
Dauer und Termine
Beginn der Veranstaltung | 28.09.2020 |
Ende der Veranstaltung | 10.06.2021 |
individueller Einstieg | Ja |
Unterrichtszeiten | Montag bis Freitag, 08:30 - 12:30 Uhr |
Bemerkungen | Dauer: 140 Vormittage, kein Unterricht während der Schulferien |
Bildungsanbieter
vhs Alt-/Neuötting - Töging am Inn |
Neuöttinger Str. 32 |
84503 Altötting |
Bayern |
Telefon: | 08671 / 12077 |
Telefax: | 08671 / 84240 |
Internet: | http:/ |
E-Mail: | vhs.alt-neuoetting@ |
Infomaterial des Bildungsanbieters: | http:/ |
Trägernummer: | 26 |
Sonstiges
aktuell gebuchte Teilnehmer: | 0 von maximal 20 (noch 20 Plätze frei) |
Zugang
Zugang: | Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus. Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt |
Zielgruppe: | Der Integrationskurs richtet sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch die Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. |
Inhalte
Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, in 600 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln. Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Ämter und Behörden.
Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.
Der allgemeine Integrationskurs schließt mit der skalierten Sprachprüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und dem Test "Leben in Deutschland" (LID) ab.
Veröffentlichungsinformationen
Aktualisiert am: 17.11.2020 | Veranstaltungs-ID: 102051463 | Bildungsanbieter-ID: 47034 |