Veranstaltungstitel
Verantwortliche Pflegefachkraft für die ambulante und (teil-)stationäre Pflege gemäß § 71 SGB XI
![]() |
Pflegedienstleiter/in |
Veranstaltungsinformationen
Bildungsart | Gesetzlich/gesetzesähnlich geregelte Fortbildung/Qualifizierung |
Abschluss | Lehrgangsbegleitend werden drei schriftliche Leistungsnachweise erstellt. Beträgt der Notendurchschnitt mind. 4,4, erfolgt die Zulassung zu dem Abschlusskolloquium. Die Teilnahme am Lehrgang wird in einem Zertifikat bestätigt. Dort werden die Dauer des Lehrgangs, die Stundenverteilung und die "Erfolgreiche Teilnahme" bescheinigt. |
Abschlussbezeichnung | Verantwortliche Pflegefachkraft für die ambulante und (teil-)stationäre Pflege gemäß $ 72 SGB XI |
Unterrichtsform | Blockunterricht |
Schulart | Einrichtung der beruflichen Weiterbildung |
Veranstaltungsnummer | h460 |
Veranstaltungsort
IWK Potsdam |
Fritz-Zubeil-Str. 14 |
14482 Potsdam |
Brandenburg |

Telefon: | 0331 / 5503636 |
Internet: | https:/ |
E-Mail: | potsdam@ |
Kosten/Gebühren/Förderung
Gesamtkosten: | 2.654,00 EUR |
Kosten-Bemerkungen: | für bpa-Mitglieder 2370,00 EUR |
Förderung: | Förderung mit Bildungsgutschein |
Sonstige Förderung: | Es besteht die Möglichkeit der zinslosen Ratenzahlung. |
Dauer und Termine
Beginn der Veranstaltung | 19.04.2021 |
Ende der Veranstaltung | 05.07.2022 |
individueller Einstieg | Nein |
Unterrichtszeiten | Die Weiterbildung findet berufsbegleitend mit Präsenzpflicht statt. |

Bildungsanbieter
IWK Institut für Weiterbildung in der Kranken- & Altenpflege gemeinnützige GmbH . |
Lahusenstr. 5 |
27749 Delmenhorst |
Niedersachsen |
Telefon: | 04221 / 935160 |
Telefax: | 04221 / 935164 |
Internet: | https:/ |
E-Mail: | Info@ |
Infomaterial des Bildungsanbieters: | https:/ |
Anbieterbewertung
Datenlage nicht ausreichend
Erläuterungen
Der Wert "Datenlage nicht ausreichend" wird angezeigt:
|
Fachkundige Stelle / Zertifizierer
Certifizierungsgesellschaft
für Managementsysteme mbH
Eichenstraße 3 b
12435 Berlin
Sonstiges
Teilnehmeranzahl: | Keine Angabe |
Erworbene Berechtigung: | Anerkennung nach SGB XI und SGB V: Ursprünglich war in den Qualifikationsmaßstäben nach § 80 SGB XI u. a. die Verpflichtung zur 460-Stunden-Fortbildung der leitenden Pflegefachkraft verbindlich festgelegt. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass diese Anforderung nicht auf der Grundlage einer Vereinbarung, sondern nur durch Gesetz gefordert werden darf. Mit dem Pflegeversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz (01.07.2008) ist diese Fortbildungsverpflichtung ergänzend zu § 72 SGB XI als Zulassungsvoraussetzung einer Pflegeeinrichtung aufgenommen worden. Hinsichtlich der Vereinbarungen zu § 132a SGB V häusliche Krankenpflege ist in diversen Bundesländern eine 460- Stunden-Fortbildung für die Pflegedienstleitung verbindlich. Diese Anforderung wird durch die Fortbildung erfüllt. Dabei ist zu beachten, dass in einigen Bundesländern in den Verträgen die Berufsqualifikation Kranken- bzw. Kinderkrankenpfleger/-in als Voraussetzung gilt. Bitte prüfen Sie deshalb unbedingt anhand Ihrer Verträge nach § 132a SGB V, welche Berufsqualifikation in Ihrem Bundesland gefordert wird. |
Zugang
Zugang: | An der Weiterbildung kann teilnehmen, wer die Voraussetzung nach § 71 Abs. 3 SGB XI erfüllt. Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist neben dem Abschluss einer Ausbildung Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder Altenpfleger/-in eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerzieher/-innen und Heilerziehungspfleger/-innen mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft |
Zielgruppe: | !Pflegefachkräfte (Fortbildungspunkte: Für die Teilnahme können 40 Fortbildungspunkte bei der Registrierungsstelle beruflich Pflegender (RbP), Berlin, angerechnet werden.) |
Inhalte
Betriebswirtschaft / Personalmanagement:
- Personalführung
- Prozessmanagement
- Qualitätsmanagement
- Dienstplangestaltung
- Kostenrechnung und Controlling
- Pflege-Buchführungsverordnung
- EDV
- Marketing
Pflegewissenschaft:
- körperliche, psychische und soziale Veränderungen im Alter
- Strukturierung der Pflege durch Theorien und Modelle
- Pflegerische Organisations- und Dokumentationssysteme
- Expertenstandards
- Qualitätsmanagement
- Zertifizierungssysteme
Rechtswissenschaften:
- Arbeitsrecht
- Haftungsrecht
- Betreuungsrecht
- Heimgesetz und Heimpersonalverordnung
- SGB V, SGB X, SGB XI, SGB XII
- Bewohnerverträge und Behandlungsverträge
Sozialwissenschaften:
- Gesprächsführung / Beratung
- Konfliktmanagement
- Umgang mit psychischen Belastungen in der Pflege
- Selbst- und Zeitmanagement
Gesamt: 460 Unterrichtsstunden
Veröffentlichungsinformationen
Aktualisiert am: 30.11.2020 | Veranstaltungs-ID: 108905661 | Bildungsanbieter-ID: 8154 |